Schulordnung

Präambel

Alle Schülerinnen und Schüler pflegen einen freundlichen, höflichen Umgangston untereinander und gegenüber Erwachsenen. Dazu gehört auch, dass Mitarbeiter und Gäste des Hauses freundlich gegrüßt werden.

Jeder Schüler hat den Anweisungen aller in der Schule tätigen Erwachsenen (Lehrer, Schulsozialarbeiter, Sekretärin, Reinigungskräfte, Hausmeister) Folge zu leisten.

Sanitäre Einrichtungen sind sauber zu halten. Alle Beschädigungen sind sofort zu melden. Für bewusst verursachte Schäden haftet der Verursacher entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen.

Alle Besucher melden sich sofort im Sekretariat an.

Stunden- und Pausenordnung

Der Unterricht wird nach folgendem Zeitplan erteilt:

1. Stunde07:30 – 08:15 Uhr
2. Stunde08:20 – 09:05 Uhr
Hofpause (20 + 5 Minuten)
3. Stunde09:30 – 10:15 Uhr
4. Stunde10:20 – 11:05 Uhr
Hofpause (15 + 5 Minuten)
5. Stunde11:25 – 12:10 Uhr
6. Stunde12:15 – 13:00 Uhr
Essenpause (25 + 5 Minuten)
7. Stunde13:30 – 14:15 Uhr
8. Stunde14:20 – 15:05 Uhr

Vor Unterrichtsbeginn

Die Schülerinnen und Schüler begeben sich jeweils mindestens 5 Minuten vor Beginn der Unterrichtsstunden in die Unterrichtsräume.

Ohne Lehrer geht kein Schüler in den Fachunterrichtsraum. Erscheint ein Lehrer bis zum Stundenklingeln nicht zum Unterricht, meldet sich der Klassensprecher beim stellvertretenden Schulleiter oder im Sekretariat.

Vor Beginn der Stunde packen die Schüler nur die vollständigen Unterrichtsmaterialien auf den Tisch.

Vor Beginn der Stunde werden Kleidungsstücke, die üblicherweise nicht in geschlossenen Räumen getragen werden (zum Beispiel Jacken, Mäntel, Mützen, Handschuhe) an den dafür vorgesehenen Garderobenleisten angehängt. Kopfbedeckungen sind bei Betreten des Raumes abzunehmen, Speisen und Getränke vom Tisch zu räumen. Die Einnahme von Speisen und Getränken ist im Unterricht nur mit Zustimmung des Fachlehrers erlaubt.

Während der Pausen

Während der Hofpausen bzw. der Essenpause halten sich die Schüler auf dem Pausengelände auf. Die Parkplätze auf dem Schulgelände und das Grüne Klassenzimmer gelten nicht als Pausenbereich.

Das Werfen von Steinen, Schneebällen und anderen Gegenständen, sowie das Anlegen von Schlitterbahnen auf dem Schulhof sind untersagt.

Der Sportplatz kann für Ballspiele in den Hofpausen durch die aufsichtsführende Lehrkraft freigegeben werden.

Wird die Hofpause abgeklingelt, begeben sich alle Schüler in den Unterrichtsraum der folgenden Stunde.

Wird die Hofpause abgeklingelt, begeben sich alle Schüler in den Unterrichtsraum der folgenden Stunde. Die Fachlehrer beaufsichtigen die Schüler im Raum.

Die Schüler, die Sportunterricht haben, werden in der Sporthalle beaufsichtigt.

Nach Beendigung der Hofpausen begeben sich die Schüler auf dem kürzesten Weg in den nächsten Unterrichtsraum und die Schüler, die Sportunterricht haben, zur Sporthalle. Die Hallenordnung regelt die Normen und Ordnung im Sportbereich.

Die kleinen Pausen (5 Minuten) dienen vornehmlich dem Raumwechsel und dem Vorbereiten auf den Unterricht. Nach dem Raumwechsel verbleiben alle Schüler im Raum.

Die Toilette sollte möglichst während der großen Pausen aufgesucht werden.

Nach Unterrichtsende

Die Unterrichtsstunde wird durch das Klingeln eröffnet und durch die Lehrkraft beendet.

Nach jeder Unterrichtsstunde wischt der Ordnungsdienst die Tafel und sorgt dafür, dass der Raum ordentlich für die nächste Klasse zur Verfügung steht. Der Ordnungsschüler verlässt als letzter Schüler den Raum.

Nach der letzten Stunde sind die Stühle hochzustellen, die Fenster und Türen zu verschließen.

Ordnungsschüler können in besonderen Situationen für eine besenreine Säuberung nach der letzten Unterrichtsstunde durch die Schulleitung herangezogen werden. Die Schulleitung kann bereitwillige Schüler für die Durchsetzung der Ordnung und Sicherheit in den Hofpausen als Unterstützung der Aufsichtslehrer einsetzen.

Auf dem Schulgelände

Schüler haben elektronische Nachrichtenübermittlungsgeräte (Handy etc.) beim Betreten des Schulgeländes auszuschalten. Das Benutzen dieser Geräte ist auf dem Schulgelände untersagt, außer es dient zu Unterrichtszwecken und wurde vom Fachlehrer angewiesen. Bei Zuwiderhandlungen werden sie eingezogen. Die Sorgeberechtigten können die eingezogenen Geräte nach Absprache während der Schulzeiten bei der Lehrkraft, die das Handy eingezogen hat, abholen.

Das Mitbringen von Laserpointern aller Art ist für Schüler untersagt.

Das Rauchen, der Genuss sowie das Mitführen von Tabak, Tabakwarenerzeugnissen, Alkohol und allen Suchtmitteln/Substanzen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, sind auf dem gesamten Schulgelände sowie vor den Eingangsbereichen und Wegen zur Turnhalle/Schule verboten.

Umgang bei Verdacht auf Suchtmittelkonsum
Bei Verdachtsfällen auf Suchtmittelkonsum ist der Schüler verpflichtet durch einen Drogentest den Verdacht auszuräumen. Ein nicht erbrachter Nachweis ist als Bestätigung des Verdachts einzuordnen. Die Schule ist in der Pflicht die Unterrichtsfähigkeit zu prüfen. Da bei Konsum von Suchtmitteln die Unterrichtsfähigkeit ausgeschlossen ist, müssen die Personensorgeberechtigten kontaktiert werden und minderjährige Schüler abholen. Volljährige Schüler werden des Schulgeländes verwiesen. Auch in diesem Fall gelten Fehlzeiten ohne ärztliches Attest als unentschuldigt.
Bestätigt sich der Verdacht auf regelmäßigen Suchtmittelkonsum, sind die Erziehungsmaßnahmen laut dem Konzept der Suchtprävention der Schule anzuwenden. Zeigen sich die betroffenen Personen kooperationsunwillig bzw. bewirken die Erziehungsmaßnahmen keine Verhaltensänderung, sind die Grenzen der Hilfe für die Schule erreicht und es folgen Ordnungsmaßnahmen gem. §44 SchG LSA.

Es herrscht ein generelles Verbot für jegliche Waffen in der Schule.
Lehrer sind dazu berechtigt, Taschenkontrollen durchzuführen, wenn ein begründeter Verdacht besteht. Dabei sollten ein zweiter Lehrer und ein Schülervertreter anwesend sein.

Persönliche Gegenstände unterliegen generell der Eigentümerverantwortung. Diebstähle werden auf der Grundlage strafrechtlicher Regelungen behandelt.

Unfälle und andere Notfälle sind sofort im Sekretariat zu melden. Die Evakuierung der Schule erfolgt nach einem gesonderten Plan.

Jeder Schüler führt ein Hausaufgabenheft, in dem er alle Hausaufgaben notiert, und das von Eltern und Lehrkräften für Mitteilungen genutzt wird.

Wenn Schüler sich nicht an die Regeln und Normen halten, andere gefährden bzw. nicht auf Anweisungen des Lehrers reagieren, können sie in die Obhut der Eltern übergeben werden.

Bei Verletzung der Grundsätze der Hausordnung werden entsprechend dem Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt, § 44, Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen nach geltenden Erlassen, Verordnungen oder Richtlinien angewandt.

Schulbesuch und Unterrichtsbefreiung

Das Fernbleiben von der Schule durch Krankheit oder andere zwingende Gründe muss durch einen Erziehungsberechtigten der Schule unverzüglich per E-Mail an den Klassenlehrer oder durch einen Anruf im Sekretariat mitgeteilt werden.

Bei der Rückkehr zum Unterricht muss der Schüler schriftlich, mit Angabe des Zeitraumes und des Grundes des Fernbleibens, durch einen Erziehungsberechtigten entschuldigt werden. Andernfalls gilt der Schüler als unentschuldigt.

In folgenden Fällen ist grundsätzlich ein ärztliches Attest, das von einem Erziehungsberechtigten gegengezeichnet sein muss, der Schule vorzulegen:

  • Fehlen während des Schülerbetriebspraktikums,
  • Fehlen während der Konsultationen oder der Abschlussprüfungen und
  • nach einem Beschluss der Klassenkonferenz, die die Forderung nach generellem ärztlichen Attest bei Fehltagen stellt.

Anträge auf Freistellung vom Unterricht sind beim Klassenlehrer einzureichen und durch den Schulleiter zu bestätigen bzw. an das Landesschulamt weiterzuleiten.

Bei Erkrankung während der Unterrichtszeit muss eine Abmeldung beim Fach- bzw. Klassenlehrer erfolgen, der dann geeignete Maßnahmen einleitet.

Sprachliche Gleichstellung

Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form.

Anlagenverzeichnis: (im Sekretariat einzusehen)

Anlage 1: Konzept zur schulischen Suchtprävention
Anlage 2: Maßnahmenkatalog für Verstöße gegen das Rauchverbot
Anlage 3: Brandschutz /Evakuierungsplan

Gültigkeit

Die Schulordnung tritt am 01.12.2020 in Kraft.

Die Schulordnung vom 09.11.2015 tritt außer Kraft.

Ganso
Schulleiter